Offenlegung lt. Mediengesetz 

  

  

Impressum

  

  


Medieninhaber

Alumniverband der Universität Wien
Das Netzwerk für AbsolventInnen, Freunde und Angehörige der Universität Wien

Maria Theresien-Straße 3/1
A-1090 Wien
T: +43-1-4277-28001
F: +43-1-4277-9280
office.alumni@univie.ac.at

Generalsekretärin: VR Univ.-Prof. Mag. Dr. Christa Schnabl
Geschäftsführerin: Dr. Ingeborg Sickinger

  

  


Blattlinie

www.alumni.ac.at ist die offizielle Website des Alumniverbands der Universität Wien. Gemäß seinen Statuten  als gemeinnütziger Verein verbreitet der Alumniverband auf dieser Website Inhalte, die der Unterstützung der Universität Wien bei ihren vielfältigen Aufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaft sowie der Herstellung der notwendigen Beziehungen der Wissenschaft zur Gesellschaft und Wirtschaft dienen sollen und/oder relevante Informationen bzw. Dienstleistungen für die Mitglieder und weitere interessierte Personengruppen darstellen.

  

  

Organe des Vereins 

  

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsprüfer

d) das Schiedsgericht

  

  

  

  

  

ad a) die Generalversammlung

  

Innerhalb der ersten sechs Monate jedes Kalenderjahres treten die Vereinsmitglieder am Sitz des Vereins zur ordentlichen Generalversammlung zusammen.

  

  

  

ad b) der Vorstand:

  

Mag. Brigitte Ederer, Präsidentin

o. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler, Vizepräsident

ao. Univ.-Prof. VR Mag. Dr. Christa Schnabl, Generalsekretärin

ao. Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Kassier

emer. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Greisenegger, Schriftführer

  

  

  

ad c) die Rechnungsprüfer:

  

Mag. Karl Kothbauer
Mag. Werner Tresnak

  

  

  

  

  

ad d) das Schiedsgericht:

  

Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Vereinsmitgliedern zusammen. Je ein Mitglied ist innerhalb von 14 Tagen aus dem Kreis der Vereinsmitglieder von den beiden Streitteilen namhaft zu machen. Diese zwei Mitglieder wählen ein drittes Vereinsmitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Kommt keine Einigung bezüglich des Vorsitzenden zustande, so entscheidet unter den beiden für diese Funktion vorgeschlagene Person das Los. Soweit juristische Personen Vereinsmitglieder sind, sind diesen die Mitglieder ihrer Vertretungsorgane gleichzuhalten.

  

  

Für weitere Informationen lesen Sie unsere Statuten!

Druckansicht

© Alumniverband der Universität Wien | Impressum
.: designed by Agentur Zeitpunkt - powered by siteswift :.